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Grundsatz

  • Ausserhalb der Liturgie steht die Kirche in erster Linie pfarreinahen Gruppierungen wie Seelsorgeteam, Katecheten/Katechetinnen sowie Chören/Musikern zur Verfügung. Die Kirche ist ein geweihter Raum. Er ist daher nicht für jegliche Art von kulturellen Anlässen geeignet und wird für keinerlei kommerzielle Anlässe zur Verfügung gestellt.
  • Jeder Veranstalter hat pro Jahr nur 1x Gastrecht.
  • Die Zuständigkeit für die Belegung aller kirchlichen Räume liegt bei der Pfarrei.

Benutzungsreglement / Reservation Kirche