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Im Sakrament der Ehe verbindet Christus das Brautpaar zu einer lebenslänglichen Einheit von Mann und Frau in Liebe und Treue; er verspricht den künftigen Eheleuten und der zu gründenden Familie seine bleibende Nähe.

Zuständig für die Vorbereitung der kirchlichen Eheschliessung ist der Wohnortspfarrer der katholischen Brautleute bzw. des kath. Brautteils, falls nur einer der beiden Brautleute der kath. Kirche angehört.

In einem gemeinsamen Gespräch zur Vorbereitung der Trauung mit dem Pfarrer – rechtzeitig vor dem gewünschten Hochzeitstermin – werden die Voraussetzungen für die kirchliche Eheschliessung abgeklärt und Ort und Zeitpunkt der Hochzeit, sowie Ablauf der Feier besprochen.

Katholische ChristInnen können auch Christen anderer christlicher Kirchen, sowie Ungetaufte oder Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften, kirchlich heiraten. Die notwendigen Voraussetzungen werden in diesem Gespräch geklärt.

Eine sogenannte «ökumenische Trauung» ist eine kirchliche Eheschliessungen von zwei Getauften unterschiedlicher Konfessionen. Je nach dem, ob das Eheversprechen der katholische oder der reformierte Pfarrer entgegennimmt, handelt es sich um eine katholische oder reformierte Trauung.

Voraussetzung für die Gültigkeit der sakramentalen Ehe ist das vorausgehende Gespräch mit dem zuständigen kath. Pfarrer und gegebenenfalls eine sogenannte «Formdispenz» des Bischofs.

Kontaktperson

Branko Umek, Pfarrer
Tel. 044 944 85 42
E-Mail: branko.umek@pfarrei-uster.ch