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Die Röm.-Kath. Pfarrkirhenstiftung St. Andreas Uster bezweckt als zivile Rechtsträgerin des Pfarreivermögens der kirchenrechtlichen umschriebenen Pfarrei USTER der römisch-katholischen Kirche die Ausübung des Gottesdienstes, der Seelsorge und der Fürsorge für die Einwohner der Pfarrei zu ermöglichen und zu erleichtern. Zur Zweckerfüllung und Sicherung der Aufgaben können Abmachungen mit andern Personen des öffentlichen und privaten Rechts getroffen werden, insbesondere mit der katholischen Kirchgemeinde USTER.